Wärmepumpe in NRW: der größte Sanierungsmarkt Deutschlands
Nordrhein-Westfalen hat den größten Bestand an Ein- und Zweifamilienhäusern aus den 1950er bis 1970er Jahren. Genau dieser Bestand ist der Regelfall der Heizungsförderung — und hat eine Besonderheit, die es sonst kaum gibt: den Altbergbau.
- Vorherrschender Bestand
- Ein-/Zweifamilienhaus 1950–1979
- Klimatyp
- gemäßigt, milde Winter
- Auslegungstemperatur
- ca. −10 °C
- Besonderheit
- Altbergbau in Teilen
- Fernwärme
- im Ruhrgebiet stark
Einordnung auf Basis öffentlich verfügbarer Angaben zur Wohngebäudestruktur und den regionalen Bedingungen, Stand September 2026.

Der Nachkriegsbestand ist der Regelfall der Förderung
Wenn es einen typischen Fall für die deutsche Heizungsförderung gibt, dann steht er in NRW: ein Ein- oder Zweifamilienhaus, gebaut zwischen 1950 und 1979, mit Gas- oder Ölheizung, Heizkörpern statt Fußbodenheizung und einem Dämmzustand irgendwo zwischen unsaniert und teilsaniert. Für dieses Haus ist der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozentpunkten gemacht.
Der Vorteil dieses Bestands: die Grundstücke sind meist ausreichend groß für eine Außeneinheit mit vernünftigem Abstand, was in Großstädten das häufigste Problem ist. Der Nachteil: die Heizkörper wurden für 70 °C Vorlauf ausgelegt. Der Selbsttest an einem kalten Tag ist hier besonders lohnend — häufig reicht es, zwei oder drei Heizkörper zu vergrößern.
Regional ist NRW sehr unterschiedlich. Im Ruhrgebiet dominieren dichte Bebauung, Werkssiedlungen und ein stark ausgebautes Fernwärmenetz. Am Niederrhein, im Münsterland und in Ostwestfalen stehen dagegen überwiegend freistehende Häuser mit großen Grundstücken — dort ist die Wärmepumpe technisch die einfachste Übung.
Was hier anders ist als im Bundesdurchschnitt
Die allgemeinen Regeln gelten überall. Diese Punkte sind in NRW aber wirklich anders — und sie verändern die Entscheidung.
In den Bergbaufolgeregionen des Ruhrgebiets und rund um Aachen gibt es unter Wohngebieten alte Stollen, Schächte und Senkungsgebiete. Für Erdsondenbohrungen ist das ein echtes Ausschlusskriterium: die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde muss den Standort freigeben. Diese Auskunft kostet nichts und sollte vor jeder Erdwärmeplanung stehen.
Der typische NRW-Bestand heizt mit Gas oder Öl — damit ist die Voraussetzung für die 16 Prozentpunkte erfüllt. Zusammen mit der Grundförderung sind das 46 %, mit Einkommensbonus bis zu 80 %. Das ist der größte Hebel überhaupt, und er sinkt ab Februar 2027 halbjährlich.
Die Auslegungstemperatur liegt bei etwa −10 °C, die Winter sind mild. Wie im Norden ist die Feuchte das Thema: nasse Kälte um den Gefrierpunkt erzeugt Abtauzyklen. Achte auf die Abtausteuerung des Geräts, nicht nur auf den Katalogwert.
Das Ruhrgebiet hat historisch gewachsene Fernwärmenetze, die weiter ausgebaut werden. Wenn ein Anschluss verfügbar ist, kann er die wirtschaftlichere Lösung sein — die kommunale Wärmeplanung gibt darüber verbindlich Auskunft.
Welches System passt in NRW?
Milde Winter, ausreichend große Grundstücke im typischen Bestand, keine Bohrung nötig — in NRW meist die klar wirtschaftlichste Wahl.
Technisch attraktiv, aber in Bergbaufolgeregionen genehmigungsseitig schwierig oder ausgeschlossen. Erst die Bergbehörde fragen, dann planen.
Regional möglich, etwa in Teilen des Rheintals. Setzt wie überall alle fünf Bedingungen und die wasserrechtliche Erlaubnis voraus.
Die Bundesförderung gilt überall gleich — regionale Programme musst du selbst prüfen
Die KfW-Heizungsförderung mit 30 bis 80 % und maximal 22.400 € ist bundeseinheitlich. Sie ist der weitaus größte Posten und in NRW genauso hoch wie überall sonst.
Zusätzlich gibt es teilweise Programme von Ländern, Kommunen und Stadtwerken. Wir listen hier bewusst keine auf: diese Programme ändern sich mehrmals im Jahr, laufen ohne Vorwarnung aus, und eine veraltete Angabe wäre schlimmer als keine. Frag stattdessen direkt bei progres.nrw und deiner Kommune — das ist ein Anruf und die Auskunft ist verbindlich.
Wichtig: nicht jedes regionale Programm lässt sich mit der KfW-Förderung kombinieren. Ob es kumulierbar ist, steht in den jeweiligen Förderbedingungen — kläre das vor dem Antrag, nicht danach.
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